Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen eines fristgemäß eingegangenen, nicht aussichtslosen Fristverlängerungsgesuchs – zu den Voraussetzungen des staatlichen Auffangrechtserwerbs gem § 111i Abs 5 StPO aF
Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung – Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das Begehren des Beschwerdeführers für berechtigt erachtete – Zudem keine offensichtliche Gehörsverletzung durch Versagung von Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren bzgl einer strafprozessualen Beschlagnahme
Strafvereitelung durch einen Strafverteidiger: Vereitelung der Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen durch absichtlich falsche Angaben zum Besitz an diesen