Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Wohnungsdurchsuchung bei Cannabisanbau für medizinisch indizierten Selbstverbrauch und Anfangsverdacht auf Cannabisanbau für Dritte – hier: Unzureichende Prüfung der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
(Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden – Voraussetzungen und Beweisgrundsätze – Nichtigkeit solcher Bescheide – Binnendivergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO auch bei Abweichung vom Urteil eines aufgelösten FG – Kein Verfahrensmangel wegen Abwesenheit des Berichterstatters bei informellem Vorgespräch)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei aufgrund des Verdachts einer Straftat von geringer Intensität verletzt Art 13 Abs 1, Abs 2 GG – zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung bzgl einer Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern
Aufrechterhaltung einer Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum im Strafverfahren wegen Betrugs und Untreue durch Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH: Voraussetzungen der Feststellungen zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen der Verletzten im Strafurteil im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des von einem dinglichen Arrest betroffenen Unternehmens
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung bei Strafverteidiger und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen unter Verstoß gegen § 160a Abs 1 S 1 StPO verletzt Rechtsanwalt in Grundrechten aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG und Art 12 Abs 1 GG sowie betroffenen Mandanten in Recht auf effektive Verteidigung (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip)
Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage gegen Schätzungsbescheid – Verfahrensmangel bei Prozessurteil statt Sachurteil über zulässige Klage
Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung bei ehemaligem Bundestagsabgeordneten sowie Beschlagnahme von E-Mails und weiteren Daten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – Rüge einer Verletzung von Art 46 Abs 2 GG iVm Art 38 Abs 1 S 2 GG wegen Subsidiarität unzulässig – iÜ keine Grundrechtsverletzung