Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors“ – zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA – das schriftlich begründete, von der Patentabteilung separat signierte elektronische Dokument genügt den vom Bundesgerichtshof ausgestellten Erfordernissen an Wirksamkeit – vollständiges Beschlussdokument, dem die Signaturen mittelbar zugerechnet werden können, liegt vor
Patentbeschwerdeverfahren – unzulässige Beschwerde – Beschwerdeführer fehlt als nicht mehr eingetragener Patentinhaber die Beschwerdebefugnis – Zurückverweisung einer Teilanmeldung an das DPMA