Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Fortdauer der Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz (juris: ThUG) bei unzureichender fachgerichtlicher Verhältnismäßigkeitsprüfung – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz zwischenzeitlicher Freilassung – Gegenstandswertfestsetzung und Gewährung von PKH
Vertretungszwang bei Erhebung der Anhörungsrüge – Unbeachtlichkeit von Schriftsätzen eines nicht postulationsfähigen, „im Auftrag“ des Prozessbevollmächtigten handelnden Vertreters