Nichtannahmebeschluss: Haftbedingungen im Strafvollzug – hier: Kostenentscheidung einer Strafvollstreckungskammer – Kostenbelastung begründet keinen besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG – Gewicht des verfahrensgegenständlichen Grundrechtsverstoßes bei bloßer Kostenentscheidung weniger schwerwiegend
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Nichtberücksichtigung eines irrig als verfristet erachteten Schriftsatzes im Zivilprozess – Zum Anwendungsbereich des § 222 Abs 2 ZPO bei Datierung des Fristendes auf einen Sonnabend