Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Anwendung einer temporal nicht einschlägigen Norm (hier: Anwendung des § 272 InsO nF auf Altverfahren entgegen der Übergangsvorschrift des Art 103m EGInsO)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs – mangelnde Substantiierung ua hinsichtlich der geltend gemachten Verfahrensverschleppung und bezügl der Rüge eines Verstoßes gegen das Analogieverbot (Art 103 Abs 2 GG)