Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör – hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im Betreuungsverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör – hier: Anordnung einer Begutachtung im Betreuungsverfahren sowie Vorführungsanordnung ohne Gewährung rechtlichen Gehörs
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Berufungsfristversäumung bei Unerreichbarkeit des Empfangsgeräts des Berufungsgerichts
Nichtannahmebeschluss: Fehlende Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG bei Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht an das Berufungsgericht – zudem keine Verletzung des Willkürverbots durch den BGH erkennbar