Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Darlegungen zur Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung
(Sozialgerichtliches Verfahren – Rechtsanwaltsvergütung – fiktive Terminsgebühr – Annahme eines Teilanerkenntnisses und anschließende Erledigungserklärung der Hauptsache – keine Verfahrensbeendigung iS von Nr 3106 S 1 Nr 3 RVG-VV)