Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben wegen Nichtbenennung von Zahlungsempfängern – Bestimmung des Zahlungsempfängers bei Einschaltung einer Domizilgesellschaft
Markenbeschwerdeverfahren – „Unterschriftsmangel II“ – zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder Abdruck seines Namens mit Abdruck des Dienstsiegels des DPMA – Nachholung der Unterschrift oder der Anbringung des Dienstsiegels im Beschwerdeverfahren ist bei einem im schriftlichen Verfahren vor dem DPMA erlassenen Beschluss nicht möglich
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Vorenthalten von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bzgl Maßnahmen im Rahmen des U-Haft-Vollzugs