Beweisantragsablehnung im Strafverfahren wegen Bedeutungslosigkeit: Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Antrages auf Beiziehung der Ermittlungsakte aus einem anderen Verfahren gegen den Hauptbelastungszeugen
Nichtannahmebeschluss: Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) und Vorlagepflicht nach § 121 Abs 2 GVG – hier: Annahme der Unstatthaftigkeit eines Vornahmeantrags gem § 113 Abs 1 StVollzG ohne Vorlage an BGH stellt jedenfalls keine krasse Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze dar