(Änderung und Richtigstellung des Senatsbeschlusses vom 28. Juli 2010 I B 27/10; BFH als zuständiges Gericht der Hauptsache für Änderung von AdV-Beschlüssen von Amts wegen)
Beschränkung der Revisionszulassung im Mietrechtsstreit und Frage des Rechtsmissbrauchs bei der Mietvertragskündigung gegenüber Mitmietern als Zulassungsgrund zur Fortbildung des Rechts
Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) völlig unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro