VerfGH Weimar: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber fachgerichtlichem Rechtsschutz in der Hauptsache nach erfolgloser Inanspruchnahme fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes – hier: verfassungsfeindliche Betätigung als Hinderungsgrund für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst (§ 33 Abs 5 Nr 4 ThürJAPO )