Verbindung des Antrages auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens mit einem Antrag auf Schutzanordnung nach dem GewSchG
Nichtannahmebeschluss: Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG) aufgrund fehlenden Hinweises des Fachgerichts auf die unzureichende Begründung eines Terminsverlegungsantrags – Jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Substantiierungsmangels
Verbindung des Antrages auf einstweilige Nutzungsüberlassung der Ehewohnung für die Dauer des Getrenntlebens mit einem Antrag auf Schutzanordnung nach dem GewSchG