Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung im Rahmen der strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle der Betreuung gem § 119a StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Zum Anspruch eines Betroffenen im Betreuungsverfahren auf persönliche Anhörung (§ 283 Abs 1 S 2, Abs 3 S 2 FamFG) – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels substantiierten Vortrags zum Beruhen der gerügten Grundrechtsverletzung auf dem Unterbleiben einer Anhörung bei mangelnder Kooperationsbereitschaft im bisherigen Betreuungsverfahren