Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz bestmöglicher Sachaufklärung sowie zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Prüfung der Fortdauer des Vollzugs einer freiheitsentziehenden Maßregel – insb zu den Voraussetzungen für die Heranziehung eines weiteren Sachverständigen – sowie zur Zulässigkeit fachgerichtlicher Abweichung von einem Sachverständigengutachten – hier: unzureichende Substantiierung der Beschwerdebegründung
Folgen einer nicht rechtzeitig vorgenommene fristwahrende Handlung wegen wirtschaftlichen Unvermögens; Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts zur rechtzeitigen Information seines Mandanten über Prozessverlauf und weiteres Vorgehen