Nichtannahmebeschluss: Zum Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde – hier: Vorrang der Erbenfeststellungsklage gegenüber einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen in einem abgeschlossenen Erbscheinsverfahren
Patentbeschwerdeverfahren – Anmelderbeschwerde und Wiedereinsetzung – „Lasergestütztes Fräsen“ – solange eine Beschlussfassung, mit der eine Patentanmeldung zurückgewiesen werden soll, keine Wirksamkeit entfaltet hat, kann die Prüfungsstelle jederzeit wieder in ein früheres Stadium des Prüfungsverfahrens zurückkehren – hat eine Rechtsnachfolge stattgefunden und liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Rechtsnachfolger keine Kenntnis von der Anmeldung oder deren Mängeln erhalten hat, so muss die Prüfungsstelle die Beanstandung von Mängeln wiederholen – Rechtsübergang aufgrund eines Hoheitsakts oder im Wege einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge; ; ;