Nichtannahmebeschluss: Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Kindes aus § 52 Abs 1 Nr 3 StPO ohne vorherige Ermittlung seiner Aussagebereitschaft verfassungsrechtlich unbedenklich – keine Verletzung des Rechts der Eltern aus Art 6 Abs 2 S 1 GG – hier zudem keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Zur Beschwerdebefugnis der Verfahrensbeteiligten bei Aufhebung des Beschlusses, mit dem dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt und ihm gegenüber Ordnungsmittel festgesetzt wurden