Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzung der zumindest erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose
(Beantwortung der Anfrage des 4. Strafsenats vom 11. Juli 2019, 1 StR 467/18: Zwingende oder im Ermessen des Tatgerichts liegende Anwendung der Regelungen über die Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen im Jugendstrafverfahren)