Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Wohnungsgrundrechts (Art 13 Abs 1 GG) durch Verkennung der Voraussetzungen eines Anfangsverdachts (§§ 152 Abs 2, 160 Abs 1 StPO) der Geldwäsche (§ 261 StGB)
(Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – rechtliches Gehör – weitere Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs 4 S 2 SGG – Einreichung eines neuen ärztlichen Befundberichts – keine wesentliche Änderung der Prozesslage – gerichtliche Würdigung zweier zuvor erstellter Gutachten)
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber der Erbenfeststellungsklage – Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen offensichtlicher Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde