Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der zugestellten Ausfertigung nicht als solche bezeichnete einstweilige Anordnung
Nichtannahmebeschluss: Verlängerung einer Zwangsbehandlung mit Neuroleptika für eine Dauer von zwei Jahren ist unverhältnismäßig und entbehrt gesetzlicher Grundlage (§ 29 Abs 5 S 6 MVollzG TH iVm § 312 S 2, § 329 Abs 1 S 2, Abs 2 S 1 FamFG) – schwerwiegender Eingriff in Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 Abs 2 S 1 GG) – hier jedoch Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung, Rechtswegerschöpfung und Beschwerdebefugnis