Anforderungen an die anwaltliche Unterzeichnung der Berufungsschrift und der Berufungsbegründungsschrift: Übliche Verwendung eines vereinfachten, nicht lesbaren Namenszuges durch den Berufungsanwalt; Hinweispflicht des Berufungsgerichts bei beabsichtigter Beanstandung der Unterschrift
Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erforderliche Individualisierung des Mahnbescheidsantrags wegen Schadensersatzforderungen aus Kapitalanlagegeschäft; entgangener Gewinn als selbständiger Streitgegenstand
Markenbeschwerdeverfahren – „termin-o-mat“ – Zulässigkeit des Gegenbeweises der Unrichtigkeit der im EB enthaltenen Angaben – fehlerhaftes Datum auf dem EB – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft