(PKH-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Wiederaufnahmeverfahren (§ 578 ZPO) – Rechtsfehler und Tatsachenfehler sind keine Wiederaufnahmegründe)
Keine Rechtsbeschwerde gegen unzulässige Anhörungsrüge, Richterablehnung nach bestandskräftigem Urteil, Unterschriftserfordernis von Urteilen, Gebührenfreiheit einer unstatthaften Beschwerde
Markenbeschwerdeverfahren – „02elf/02 (Gemeinschaftswortmarke)“ – Prüfung der Verwechslungsgefahr zu dem Zeichen „O2“ statt „02“ seitens der Markenstelle – unzureichend Berücksichtigung des Vorbringens der Widersprechenden – Verletzung des rechtlichen Gehörs – keine Sachentscheidung vor dem BPatG zur Vermeidung eines Instanzenverlustes – Zurückverweisung an das DPMA – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR – hier: unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Amtsermittlungspflicht gem § 10 StrRehaG