Stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 1 sowie Art 10 Abs 1 GG jeweils iVm dem aus Art 20 Abs 3 GG folgenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die Anordnung von Beschränkungen nach § 119 StPO gegen einen in Haft befindlichen Beschwerdeführer – hier: keine einzelfallbezogene Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Fachgerichte
(Patentbeschwerdeverfahren – „Polyurethanschaum zur thermalen Isolation bei Tiefsttemperaturen“ – zur Auslegung des § 34 Abs 3 Nr 3 PatG im Hinblick auf das sogenannte Erfordernis der Klarheit von Patentansprüchen – Präsidentin des DPMA wird Beitritt zum Verfahren anheimgegeben)
Vertretungsverbot für einen Rechtsanwalt: Funktionelle Zuständigkeit für Antrag einen Antrag auf Aufschub bzw. Aussetzung; Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs