Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Verfehlung der Begründungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG) bei fehlendem Nachweis der Beschlussfassung eines Parteitags über das vorgelegte Parteiprogramm gem § 9 Abs 3 PartG
Verletzung des Anspruchs auf Beratung und Beschlussfassung einer Gesetzesinitiative (Gesetzesinitiativrecht) nur in Ausnahmefällen – hier: Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Organstreitverfahren – Anträge auf Behandlung eines Gesetzentwurfs (“Ehe für alle”) im Rechtsausschuss zwecks Beschlussfassung im Bundestag vor Ablauf der Legislaturperiode jedenfalls offensichtlich unbegründet