Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“ – juris: EpiBevSchG 4) – Grundrechtseingriffe sowohl formell als auch materiell verfassungsgemäß und damit im Ergebnis verfassungsrechtlich gerechtfertigt
Beschränkung versammlungsrechtlicher Kundgebungsmittel, Höhenbegrenzung von Seitentransparenten, unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefahrenprognose, Erkenntnisse aus früheren Versammlungsgeschehen, Verhältnismäßigkeit der Beschränkung
Einschränkung des Grundstückseigentums durch Landesrecht: Gesetzgebungskompetenz des Landes für die Pflicht zur Duldung einer nachträglichen grenzüberschreitenden Wärmedämmung des Nachbargebäudes