Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins aufgrund des Gesundheitszustandes des Angeklagten – offensichtliche Unbegründetheit der Verfassungsbeschwerde, da nur valide und aktuelle ärztliche Stellungnahmen vorliegend die Einholung einer amtsärztlichen Stellungnahme notwendig gemacht hätten
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Urteilsfeststellungen zur Intelligenzminderung und deren Auswirkung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Begründung einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Klageerzwingungsverfahren – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde – jedoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen angegriffene Entscheidung