Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 StPO ohne Anhörung des Beschuldigten stellt schweren Verfahrensfehler dar – zur Rechtswegerschöpfung muss jedoch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzw Abschluss des Hauptverfahrens Beschwerde gem § 304 Abs 1 StPO eingelegt werden
Sicherungsverfahren: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Aufhebung der Einsichtsfähigkeit wegen Schizophrenie; Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblicher Anlasstat
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründete Entscheidung über die Fortdauer von Untersuchungshaft verletzt Freiheitsrecht des Betroffenen (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – Gegenstandswertfestsetzung