Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – die Rücknahme der Beschwerde ist bis zum Eintritt der Rechtskraft der Beschwerdeentscheidung möglich – kein Erfordernis der Zustimmung des Beschwerdegegners
Landwirtschaftssache: Befugnis des Ausgangsgerichts zur Abhilfe nach Beschwerdeeinlegung; Befugnis zur Abänderung der Kostenentscheidung nach Ablauf der Beschwerdefrist; Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Gegners bei unzulässigem Rechtsmittel der unteren Genehmigungsbehörde