Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensfehler – rechtliches Gehör – Ablehnung eines kurzfristig eingereichten Terminverlegungsantrags – Erkrankung des Prozessbevollmächtigten – hohe Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Verhandlungs- bzw Reiseunfähigkeit – ärztliches Attest mit Angaben zu Art und Schwere der Erkrankung erforderlich – Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel nicht ausreichend
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzinteresse für weitere Beschwerde gem § 310 Abs 1 Nr 1 StPO auch gegen einen zwischenzeitlich gegenstandslos gewordenen Sitzungshaftbefehl (§ 230 Abs 2 StPO) gegeben – hier: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung