Markenbeschwerdeverfahren – „viva haushaltswaren (Wort-Bild-Marke)/VIVA (Unions-Wort-Bild-Marke)/VIVA“ – Löschungsanordnung der jüngeren Marke ist aufgrund des Widerspruchs aus der Unions-Wort-Bild-Marke bestandskräftig geworden – Gegenstandslosigkeit der Beschwerde der Widersprechenden aus der Wortmarke – Rückzahlung der Beschwerdegebühr aus Billigkeitsgründen
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – erneuter Klärungsbedarf hinsichtlich des vollständigen Ausschlusses nichtehelicher Lebenspartner von der Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung