(Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens – Sachlicher Anwendungsbereich von § 23 GVGEG – Keine Übertragbarkeit der Regelung des § 21 GKG auf außergerichtliche Kosten)
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – „Matte mit wärmeabschirmenden und wärmedämmenden Bereichen und Laminat mit einer Formbarkeit“ – Beschwerde gegen Kostenfestsetzung – zu den Kosten für einen Verkehrsanwalt