Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – „Pressbacke oder Presskette für ein hydraulisches oder mechanisches Verpressgerät“ – neue Widerrufsgründe im Einspruchsbeschwerdeverfahren – Zulassung des neuen Widerrufsgrundes wurde widersprochen – keine Überprüfung des neuen Widerrufsgrundes
(Markenbeschwerdeverfahren – „Life Tech IP (Wort-Bild-Marke)“ – Anmelder stehen in einem Gemeinschaftsverhältnis nach §§ 741 ff. BGB – Beschwerdegebühr ist mehrfach zu entrichten – Beschwerde gilt als nicht eingelegt)