Markenbeschwerdeverfahren – „Aus Akten werden Fakten“ – keine Unterscheidungskraft – zum Beurteilungszeitpunkt für die Prüfung der Unterscheidungskraft
Beschwerde in einer Abschiebungshaftsache: Wirksamkeit einer in deutscher Sprache abgefassten Vollmacht des ausländischen Betroffenen für seine Verfahrensbevollmächtigten