Patentbeschwerdeverfahren – „Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen“ – Teilung der Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren – Teilanmeldung fällt nicht im Beschwerdeverfahren an – keine Anwendung der Rechtsfigur der Prozesstrennung nach § 145 ZPO – Entstehung einer neuen Anmeldung – neuer Verfahrensgegenstand gegenüber Stammanmeldung – Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nur der Inhalt der Stammanmeldung – über Teilanmeldung wurde mangels Existenz im Zeitpunkt des Zurückweisungsbeschlusses nicht entschieden – Verweisung der Teilanmeldung an das zuständige DPMA