(Sozialgerichtliches Verfahren – Rechtsanwaltsvergütung – fiktive Terminsgebühr – Annahme eines Teilanerkenntnisses und anschließende Erledigungserklärung der Hauptsache – keine Verfahrensbeendigung iS von Nr 3106 S 1 Nr 3 RVG-VV)
(Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Arbeitsunfähigkeit wegen Corona-Erkrankung nicht glaubhaft gemacht, Keine geeignete Notfallvorsorge bei unvorhergesehener Verhinderung