Markenbeschwerdeverfahren – “Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste” – zur Beschwerdeberechtigung – Beschwerdeführer muss in seinem berechtigten Interesse betroffen sein – Ergänzung der Zutaten – Änderung der Spezifikation
Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht wegen nicht vorgelegter Unterlagen eines Beteiligten; Besetzung des Gerichts; Information über Sach- und Streitstoff bei Richterwechsel