Geschäftsleiterhaftung im Konzern: Haftung des Geschäftsführers mehrerer Gesellschaften wegen durch diese Gesellschaften laufender Zahlungen nach Insolvenzreife; verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung und Ablehnung des erstinstanzlichen Richters im Berufungsverfahren
Markenbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – pauschale Behauptung des Rechtsanwalts: Versäumnis beruht auf Büroversehen – Verschulden ist Markenanmelderin zuzurechnen – Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags – Rückzahlung der Beschwerdegebühr