(Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – rechtliches Gehör – Verhinderung eines kurzfristig mandatierten Prozessbevollmächtigten am Verhandlungstermin vor dem LSG – kurzfristiger Verlegungsantrag – Ablehnung der Terminverlegung – Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten zur Gehörverschaffung – Selbstwahrnehmung des Termins oder rechtzeitige Beauftragung eines anderen Prozessbevollmächtigten – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage – Ruhensvorschrift des § 65 BVG – Darlegungsanforderungen)