(Nichtzulassungsbeschwerde – Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung – Verfassungswidrigkeit einer Regelung (hier: § 92 Abs 6 S 2 ALG) – Erforderlichkeit der konkreten Beschwerdebegründung)
(Nichtzulassungsbeschwerde – Verstoß der Vorinstanz gegen das Schriftformerfordernis des § 151 Abs 1 SGG – Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift unter der Berufungsschrift – Computerfax – keine entscheidungserhebliche Divergenz bei nicht aufgestelltem Rechtssatz)