(Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO bei Nichtzugang eines Nichtzulassungsbeschwerdebeschlusses)
Aufenthaltserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Ausnahme von einer Regelerteilungsvoraussetzung, Darlegungsanforderungen bei Mehrfachbegründung durch Verwaltungsgericht