Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gehbehinderung – Beschränkung des Mindest-GdB von 80 auf mobilitätsbezogene Beeinträchtigungen – keine Klärungsfähigkeit bei fehlender Feststellung einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung – Geltendmachung eines Verstoßes gegen die BSG-Rechtsprechung – implizite Behauptung von ausreichenden Anhaltspunkten in der bisherigen Rechtsprechung des BSG – keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage – Divergenz – konkrete Benennung der divergierenden Rechtssätze – Darlegungsanforderungen
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und daraus folgende Begründungsanforderungen, insb zur Vorlage von Rechtsmittelbegründungsschriften aus dem fachgerichtlichen Verfahren – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache mangels hinreichender Substantiierung