Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sitzungspolizeiliches Verbot des Mitschreibens in einem Staatsschutzverfahren wegen Subsidiarität unzulässig – Antrag auf Ausnahmegenehmigung nicht aussichtslos und daher vorrangig
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf Selbstbelastungsfreiheit im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG; Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verkennung der Reichweite des Auskunftsverweigerungsrechts gem § 9 Abs 4 GGBefGjuris: GefahrgutG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess durch Nichtzulassung der Berufung trotz Vorliegens von Zulassungsgründen ohne nachvollziehbare fachgerichtliche Begründung – hier: Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Anwaltskosten für Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen gem der FluggastrechteVO (juris: EGV 261/2004) als im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung ungeklärte sowie uneinheitlich beantwortete Rechtsfrage
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerden gegen automatisierten und regelmäßigen Meldedatenabgleich nach § 11 Abs 5 RBStV nF (juris: RdFunkBeitrStVtr nF) wegen Subsidiarität unzulässig – vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen Rechtsschutzes geboten – fachgerichtlicher Klärungsbedarf zur Erforderlichkeit des Meldedatenabgleichs sowie zu Modalitäten seiner Durchführung
Nichtannahme einer ersichtlich unsubstantiierten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Befassung des BVerfG mit völlig aussichtslosen Eingaben
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Entscheidung über Mitgliedschaft von Personen in jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts berührt keine “eigene Angelegenheit” des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt K.d.ö.R., mithin nicht das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht dieses Dachverbandes – ggf allerdings Beschwerdebefugnis der jeweiligen jüdischen Gemeinden – Staatsvertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt kann keine religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechte des Landesverbandes begründen (Fortführung von BVerfGE 123, 148)