Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Eilrechtsschutz nicht geboten, wenn Vollstreckungsschutz durch Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO) erreicht werden kann
Stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafverfahren – Wirksame Zustimmung des Angeklagten erst nach dessen Belehrung gem § 257c Abs 5 StPO – hier: Verwertung eines Geständnisses ohne ordnungsgemäße Belehrung verletzt Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten sowie fair-trial-Grundsatz gem Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Hauptsacheerledigung im Betreuungsverfahren: Antrag einer beschwerdeführenden Betreuungsbehörde auf Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte durch eine erstinstanzlich erfolgten Betreuerauswahl
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO – Kein Überwiegen der angeordnete Beschränkungen gegenüber Verdunklungs- und Fluchtgefahr
Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Inanspruchnahme fachgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) auch bzgl Aufnahme auf Warteliste für Organtransplantation geboten