Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im sozialgerichtlichen Eilverfahren – Heranziehung von Umständen aus der Vergangenheit bei Entscheidung über gegenwärtige Bedürftigkeit nur beschränkt zulässig – hier: keine Grundrechtsverletzung bei mangelnder Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit durch partiell unzutreffende eidesstattliche Versicherung der Beschwerdeführer zu Einkommensverhältnissen
Nichtannahmebeschluss: Wohnungsdurchsuchung wegen des auf kriminalistische Erfahrungssätze gestützten Verdachts des fortdauernden Besitzes kinderpornografischer Schriften begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken – zudem keine Verletzung des Richtervorbehalts (Art 13 Abs 2 GG) bei wörtlicher Übernahme eines für den konkreten Einzelfall begründeten staatsanwaltlichen Entwurf einer Durchsuchungsanordnung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufklärungspflicht der Fachgerichte zur Abgrenzung zwischen bloßem Rechtsfehler und Nichtberücksichtigung entscheidungserheblicher Tatsachen im strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren – hier: Strafbefehlsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei fehlenden Angaben zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit im Akteninhalt
Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen Verhandlung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe der Nachzahlungszinsen
Stattgebender Kammerbeschluss: Arbeitsbelastung einer Strafkammer kann Haftfortdauer grundsätzlich nicht rechtfertigen – Sowie zu den Begründungsanforderungen an eine Haftfortdauerentscheidung bzgl bereits lange währender Untersuchungshaft – hier: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einschränkung des Umgangsrechts auf begleiteten Umgang (§ 1684 BGB) wegen nicht auflösbarer Elternkonflikte – Dauer der Umgangsbeschränkung (hier: ca 4 Jahre) noch verhältnismäßig
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG wegen Nichteinstellung einer Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr