Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtaussetzung einer Restfreiheitsstrafe nach Erledigterklärung einer freiheitsentziehenden Maßregel – unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung
Nichtannahmebeschluss: Zu den Folgen einer Verletzung der Belehrungspflicht nach Art 36 Abs 1 KonsÜbk Wien – Anwendbarkeit der Abwägungslehre des BGH auch bei Verstoß gegen Belehrungspflicht – kein zwingendes Beweisverwertungsverbot – hier zudem keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Unterlassen einer Divergenzvorlage gem § 132 Abs 2 GVG
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im PKH-Verfahren – PKH-Antrag für beabsichtigte zukünftige Rechtshandlung ggf zulässig – Wiedereinsetzung (§ 93 Abs 2 BVerfGG) in wegen Mittellosigkeit versäumte Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG setzt fristgerechte Minimalbegründung der Verfassungsbeschwerde voraus – hier: Beschwerdeannahme trotz verfassungsrechtlicher Bedenken nicht angezeigt, da beabsichtigte fachgerichtliche Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 2 S 1, Abs 3 S 1 StGB – unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unterlassenem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – hier: Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gem § 118 StVollzG aufgrund eines Justizfehlers – Beginn der Wiedereinsetzungsfrist mit Zustellung des Nichtannahmebeschlusses bei fehlender Belehrung über Wiedereinsetzungsmöglichkeit
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an Wiedereinsetzungsanträge – Belehrungspflicht über Wiedereinsetzungsmöglichkeit bei Fehlern der Justiz als Wiedereinsetzungsgrund – hier: mangels Erfolgsaussichten in der Sache kein schwerer Nachteil durch Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins (§ 235 InsO) im Insolvenzverfahren begründet für Gesellschafter keinen schweren Nachteil iSd § 32 BVerfGG – Geltendmachung rechtlicher Bedenken im Rahmen des fachgerichtlichen Rechtsschutzes (§§ 253 InsO; 4 InsO iVm 574 ZPO) möglich