Markenbeschwerdeverfahren – „KIT“ – keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr – Gesetzesunkenntnis oder Rechtsirrtum stellen prinzipiell keine Wiedereinsetzungsgründe dar – kein Zugang des Benachrichtigungsschreiben des Patentamts über den drohenden Rechtsverlust aufgrund der versehentlich unterlassen Mitteilung der Adressenänderung – zur Fristwahrung bedarf es einer Fristenkontrolle durch den Markeninhaber selbst oder einen anderen Dritten
Nichtannahmebeschluss: Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar – § 20 Abs 1 S 1 ErbStG kann bei Vorliegen besonderer Sachgründe als Haftungsnorm ausgelegt werden – hier: Haftung des Schenkers vorliegend jedenfalls wegen kollusiven Verhaltens
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung des Vollzugs eines Beweisbeschlusses über die Einholung eines Abstammungsgutachtens analog § 178 Abs 1 FamFG im Umgangsverfahren – Überwiegen der mit der Abstammungsfeststellung verbundenen Nachteile gegenüber eine Verzögerung von Umgangskontakten des Putativvaters
Nichtannahmebeschluss: Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für rentennahe Jahrgänge – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gem §§ 78 Abs 2 S 1, 79 Abs 2 S 1 VBL-Satzung nF (juris: VBLSa) – kein eigentumsrechtlicher Schutz unverfallbarer Anwartschaften der Höhe nach – unechte Rückwirkung vorliegend zulässig – Stichtagsregelung (§ 78 Abs 2 VBLSa nF) notwendig und zumutbar
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer unmittelbar gegen Regelungen des fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags gerichteten Verfassungsbeschwerde – Möglichkeit einer verwaltungsgerichtlichen Klage sowie eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht gem § 4 Abs 6 S 1 RdFunkBeitrStVtr BW – keine Vorabentscheidung geboten
Nichtannahmebeschluss: Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 34 Abs 1 S 1 SGB V ) verfassungsrechtlich unbedenklich – insb keine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes – kein Sonderopfer chronisch Kranker – keine Vorlagepflicht an den EuGH
(Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO – Änderung der Zinsberechnung – Berücksichtigung von Vorauszahlungen bei der erstmaligen Zinsberechnung)