IT- und Medienrecht

Erfolglose Eilanträge gegen infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 2 IfSG – Hinweis auf Senatsbeschluss vom 05.05.2021, 1 BvR 781/21 ua

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Strafrecht

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl der Anordnung eines „genetischen Fingerabdrucks“ gem § 81g Abs 1 S 1 StPO mangels hinreichender Begründung unzulässig – verfassungsrechtliche Bedenken bei gegenläufigen Prognosen hinsichtlich Strafaussetzung zur Bewährung einerseits und Maßnahme gem § 81g StPO andererseits

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IT- und Medienrecht

Erfolgloser Eilantrag gegen infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 2 IfSG – Hinweis auf Senatsbeschluss vom 05.05.2021, 1 BvR 781/21 ua

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IT- und Medienrecht

Erfolglose Eilanträge gegen infektionsschutzrechtliche Ausgangsbeschränkungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 2 IfSG – Hinweis auf Senatsbeschluss vom 05.05.2021, 1 BvR 781/21 ua

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Familienrecht

Coronavirus, SARS-CoV-2, Beschwerde, Gefahrenabwehr, Verwaltungsrechtsweg, Jugendamt, Rechtsweg, Kostenentscheidung, Aufhebung, Grundschule, Zulassung, Rechtsbeschwerde, Mindestabstand, FamFG, Anordnung, Beschwerdeverfahren, von Amts wegen

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Strafrecht

Arzt, Revision, Gesamtfreiheitsstrafe, Staatsanwaltschaft, Berufung, Angeklagte, Verletzung, Generalstaatsanwaltschaft, Angeklagten, Einwilligung, Vollstreckung, Wirksamkeit, Rechtsmittel, Approbation, Revision des Angeklagten, Revision der Staatsanwaltschaft, Kosten des Verfahrens

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffenen umgangsrechtlichen Entscheidungen ua aufgrund unzureichenden einzelfallbezogenen Ausführungen zur Kindeswohlgefährdung

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Familienrecht

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung, da entscheidungserhebliche und in den angegriffenen Entscheidungen in Bezug genommene Unterlagen nicht vorgelegt wurden – allerdings verfassungsrechtliche Zweifel an angegriffenen umgangsrechtlichen Entscheidungen ua aufgrund unzureichenden einzelfallbezogenen Ausführungen zur Kindeswohlgefährdung

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