Markenbeschwerdeverfahren – „NETBOX/webbox“ – Kostenentscheidung – zum Grundsatz der Kostentragung und der Auferlegung zu Lasten einer Partei – geringe Aussicht auf Erfolg der Beschwerde – Spielraum zur argumentativen Verbesserung der Rechtsposition – Rücknahme der Beschwerde zwölf Tage vor mündlicher Verhandlung – kein sorgfaltswidriges Verhalten
Bloße Literatur-Hinweise bei grundsätzlicher Bedeutung; Vorfälligkeitsentschädigung im Veräußerungsfall; Darlegung der Vorgreiflichkeit für Verfahrens-Aussetzung
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität einer gegen kommunalwahlrechtliche Entscheidungen gerichteten Verfassungsbeschwerde – zweistufiges landesrechtliches Wahlprüfungsverfahren (hier: §§ 39 ff KomWG NW 1998) als vorrangige Rechtsschutzmöglichkeit – zudem Unzulässigkeit mangels eines als verletzt rügefähigen Grundrechts unzulässig – keine unmittelbare Anwendung der Wahlrechtsgrundsätze § 38 GG auf Kommunalwahlen – normunmittelbare Verfassungsbeschwerde ebenfalls unzulässig