Stattgebender Kammerbeschluss: Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen einer Entscheidung über Strafrestaussetzung auch bei negativer Legalprognose – grundsätzliche Verweigerung der Verhältnismäßigkeitsprüfung verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – hier: Entscheidung über Strafrestaussetzung nach Erledigung einer über 19 Jahre vollzogenen freiheitsentziehenden Maßregel aus Verhältnismäßigkeitsgründen
Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Aussetzung des Vollzugs von Freiheitsstrafen – Verständigung zwischen Gericht und Beteiligten im Strafverfahren bei unterlassener Belehrung über Wegfall der Bindungswirkung gem § 257c Abs 4 StPO – drohender irreparabler Eingriff in persönliche Freiheit überwiegt öffentliches Interesse an nachdrücklicher und beschleunigter Strafvollstreckung
Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels Rechtswegerschöpfung – hier: materielle Subsidiarität bei unterlassener Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer (§ 198 Abs 1 S 1 GVG, Art 23 S 1, S 5, S 6 des „Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ ) – unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge bei Geltendmachung einer Gehörsverletzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln
Verfassungswidrigkeit der Regelungen zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung soweit diese einen Verstoß gegen das Abstandsverbot darstellen (insoweit Festhaltung an BVerfGE 128, 326) – im Übrigen keine Verletzung von Art 1 Abs 1 und des Bestimmtheitsgebots durch das Institut der vorbehaltenen Sicherheitsverwahrung – auch unter konventionsrechtlichen Aspekten (Art 5 Abs 1 S 2 Bust a EMRK) kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Freiheitsgrundrecht durch Anordnung einer vorbehaltenen Sicherungsverwahrung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung – hier: Absehen von der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens trotz bereits zehn Jahre andauernder Unterbringung, keine eigenständige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen