Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Klage auf angemessene Entschädigung gem §§ 198, 201 GVG – Zur Möglichkeit des nachträglichen Entfallens der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde (hier: aufgrund Inkrafttretens des ÜberlVfRSchG) – Mangels grundsätzlicher Bedeutung der im Ausgangsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen keine Verletzung des Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der Revision
Nichtannahmebeschluss: Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1 S 1 BetrAVG) als gerechtfertigte mittelbare Altersdiskriminierung – keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Absehen des BAG von EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 3 AEUV
Einkünfteerzielungsabsicht bei selbständiger Tätigkeit eines Rechtsanwalts – Klärbarkeit der für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage bei abweichender Beurteilung einer Vorfrage – Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Voraussetzungen einer baren Zuzahlung zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses gem § 15 UmwG 1995 – fachgerichtliche Kontrolle des ausgehandelten Umtauschverhältnisses nicht lediglich auf ordnungsgemäßen Verhandlungsprozess beschränkt
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde
Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch überlanges Zivilverfahren – Unzureichende gerichtliche Verfahrensförderung im Hinblick auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens – Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses für Verfassungsbeschwerde nach Beendigung des Ausgangsverfahrens
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte über die Erhebung eines angebotenen Beweises – hier: Sachverständigenbeweis bzgl der Unzumutbarkeit aus Gesundheitsgründen, weiterhin als Handelsvertreter tätig zu sein – keine Grundrechtsverletzung durch Absehen von Beweiserhebung